Sie müssen uns den Verlust des Pfandscheines umgehend mitteilen, damit ein Sperrvermerk für Sie gemacht werden kann. Nur so können wir den unberechtigten Zugriff von unbefugten Personen auf das Pfandobjekt verhindern. Macht der Verpfänder den Verlust ausreichend glaubhaft, so erhält er zum Nachweis der Verlustanzeige eine entsprechende Bescheinigung. Die Auslösung oder Erneuerung des Pfandes ist in diesem Fall jedoch grundsätzlich erst nach Eintritt der Fälligkeit möglich.
Vereinbaren Sie einen Termin und kommen mit Ihren Unterlagen und dem zu beleihenden Fahrzeug zu uns, wir überprüfen den Wert des Fahrzeugs und kalkulieren sorgfältig Ihr Darlehen.
Neue Eiler Str. 46
51145 Köln