Sie haben Anspruch auf die Auszahlung eines Mehrerlöses, wenn das Pfand einen höheren Erlös erzielt, als das Darlehen und alle angefallenen Kosten betragen. Erzielt das Pfand einen niedrigeren Versteigerungserlös, so werden Sie hierfür nicht mehr haftbar gemacht. Ein Eingriff in ihr Privatvermögen ist ausgeschlossen, da Sie zu keinem Zeitpunkt persönlich für den Pfandkredit haften. Bei uns haftet immer nur der Pfandgegenstand!
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